Brandschutz

Unsere Leistungen

Was kann BraSuTech-Hucke für Sie tun?

BraSuTech-Hucke erarbeitet als Brandschutzsachverständiger, in Zusammenarbeit mit dem Brandschutzverbund und in Abstimmung mit der Baubehörde, Lösungswege für Sie.

Diese Lösungen werden unter Anwendung standardisierter Vorgehensweisen – bis hin zu gezielten individuellen Anforderungen, die brandschutztechnische Problemstellungen in fortgeschrittenen Bauzuständen erfordern – erarbeitet und fachgerecht ausgeführt.

Die wirtschaftliche Tragbarkeit dieser Maßnahme für das Bauvorhaben wird dabei stets berücksichtigt. Wir finden die Balance zwischen den Belangen der Bauherren und den Anforderungen der Genehmigungsbehörden.

Was sind die wesentlichen Vorteile für Sie?

  • BraSuTech-Hucke erkennt auch in fortgeschrittenen Bauzuständen, komplexe brandschutztechnische Problemstellungen
  • BraSuTech-Hucke bietet passende Lösungen für standardisierte Ausführungsvarianten
  • BraSuTech-Hucke erarbeitet passende Lösungen für individuelle Ausführungsvarianten
  • BraSuTech-Hucke stellt immer die Belange des Bauherren und der Genehmigungsbehörden in den Vordergrund
  • BraSuTech-Hucke bietet Ihnen die Lösungen wirtschaftlich optimiert an
  • BraSuTech-Hucke arbeitet zusammen mit fachkundigen Partnern im Brandschutzverbund (Brandschutzsachverständige, Brandschutzplaner, weitere ausführende Brandschutzfirmen)

Erlangung der behördlichen Abnahme

BraSuTech-Hucke bietet Ihnen mit Kompetenz in Theorie und Praxis, bei laufenden Bauvorhaben in denen Änderungen bei der brandschutztechnischen Planung erfolgen, die Erstellung individueller bautechnischer Brandschutzlösungen sowie die Erarbeitung der notwendigen Planunterlagen. Dies ist ausschlaggebend für die Erlangung der behördlichen Abnahme.

Was kosten unsere Leistungen?

Die Kosten für unsere Leistungen – Lösungen bautechnischer Brandschutzprobleme in fortgeschrittenen Bauzuständen in Theorie und Praxis, die die Erlangung der behördlichen Abnahme zum Ziel haben – richten sich nach dem vorgefundenen Schwierigkeitsgrad.

"… dass in vielen Gebäuden Jahrzehnte lang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss."

Zitat aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster,
Az.: 10 A 363/86 vom 11.12.1987